Der Ausgleich oder Ersatz der in der UVU ermittelten unvermeidbaren Beeinträchtigungen soll grundsätzlich im Gebiet des Eingriffs stattfinden und möglichst gleiche oder ähnliche ökologische Funktionen fördern. Entsprechende Maßnahmen beschreibt der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP).
Der ursprüngliche eingereichte LBP wurde im Rahmen der Planänderung I komplett neu erarbeitet.
Die Beeinträchtigungen infolge der
Unterwasser-Ablagerungsflächen, der Spülfelder und der Auswirkung der
Ufervorspülung Wisch wurden aufgrund der Stellungnahmen der
Naturschutzbehörden neu bewertet. Es ergab sich hieraus weiterer
Kompensationsbedarf für Lebensraumbeeinträchtigungen auf Flächen von
zusammen rund 600 ha. Das exakte Maß für den Flächenbedarf der
Kompensationsmaßnahmen kann erst ermittelt werden, wenn geeignete
Flächen gesichert und auf ihr ökologisches Aufwertungspotenzial hin
untersucht sind.
Die Unterlagen zur Planänderung III enthalten eine Ergänzung des LBP.
Hier werden die geplanten Maßnahmen in den Suchräumen konkretisiert und
die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (s.u.) einschließlich der
Kohärenzsicherungsmaßnahmen zum FFH-Abweichungsverfahren (s. eigener
Menüpunkt) dargestellt.
Durch die Planänderungen II erhöhte sich der
Kompensationsbedarf um 11,5 ha auf gesamt 606,9 ha, während er sich
durch die Planänderung III wieder reduziert, so dass insgesamt 539,4 ha
Kompensationsbedarf verbleiben. In den geplanten Gebieten werden
Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt ca. 754,65 ha
umgesetzt. Unter der Berücksichtigung des Aufwertungspotenziales und der
Zusatzfaktoren zu funktionalen und räumlichen Bezügen sowie zum
baulichen Aufwand wird dadurch ein anrechenbarer Kompensationsumfang von
insgesamt ca. 569,74 ha erreicht.
Die geplanten
Maßnahmengebiete sind:
- in Hamburg: Zollenspieker,
- in
Niedersachsen: Barnkruger Loch, Allwördener Außendeich-Mitte und -Süd,
Schwartonnensander Nebenelbe, Insel Schwarztonnensand,
- in Schleswig-Holstein:
Vorlandflächen an der Stör, Offenbütteler Moor, Giesensand.
Ausgleichsmaßnahme Schwarztonnensander Nebenelbe
Die im ursprünglichen LBP beschriebene Ausgleichsmaßnahme „Schwarztonnensander Nebenelbe“ ist weiterhin Bestandteil der naturschutzfachlichen Begleitplanung.
Eines
der wesentlichen ökologischen Probleme der Tideelbe ist der seit
Jahrzehnten andauernde Verlust an „gewässermorphologischer“ Vielfalt,
d.h. an dem Nebeneinander von Sandflächen, Schlickwatt,
tidebeeinflusster Ufer- und Vorlandzonen, Flachwasser- und
Tiefwasserregionen, von strömungsgeprägten und strömungsberuhigten
Abschnitten. Heute haben menschliche Eingriffe und natürliche
morphodynamische Prozesse die Tiefwasserregionen und die Wattflächen
vermehrt, die offenen Sandflächen, Flachwassergebiete und ruhigen
Uferbereiche aber vermindert. Damit geht die örtliche Artenvielfalt
zurück, und auch die Lebensbedingungen von Wanderfischen und Zugvögeln
erschweren sich.
Ziel
der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Fahrrinnenanpassung
ist es, auch diesem negativen ökologischen Prozess entgegen zu wirken.
Den Vorzug erhielten daher Maßnahmen, die den Anteil von
Flachwasserregionen, „naturnahen“ Uferabschnitten und Sandflächen
wieder vergrößern. Sie sollen in konzentrierter Form in einem
großflächigen Areal im Bereich des Schwarztonnensandes realisiert
werden.
Die
heute stark verlandete Schwarztonnensander Nebenelbe ist für ein
solches Vorhaben außerordentlich gut geeignet. Es ist geplant, sie
durchgehend auf eine Solltiefe von NN -3,0 m zu vertiefen und besser an
den Hauptstrom anzubinden. Damit sollen bisher trocken fallende Gebiete
in ihrem stromauf gelegenen Abschnitt wieder während des gesamten
Tidezyklus überflutet werden. Auf diese Weise entstehen aus heutigen
Watt- und verlandenden Wasserflächen gut 100 ha zusätzliche
Flachwasserfläche.
Im
benachbarten Vorland von Asseler Sand sollen ca. 900 m vorhandener
Uferbefestigungen rückgebaut werden. Es entstehen hier zwei Buchten von
je 6.000 bis 9.000 m
2 Größe mit Anschluss an den Flachwasserbereich der
Schwarztonnensander Nebenelbe. Diese sogenannten Uferschlenzen bieten
gute Lebensräume insbesondere für Kleinorganismen und laichende Fische.
Die übrigen Flächen des Vorlandes werden dem natürlichen Bewuchs mit
der Entwicklung von Hochstaudenfluren und Schilfröhrichten
überlassen.

Die
sandige Oberfläche des Spülfeldes Schwarztonnensand (rd. 62 ha) soll
als Lebensraum und Bruthabitat für Zwergseeschwalben kontrolliert und
gepflegt werden.
In
der naturschutzfachlichen Bewertung dieser Maßnahmen wird
hervorgehoben, dass ihre positive Wirkung sich nicht allein auf ihr
unmittelbares Umfeld beschränkt. Das am Schwarztonnensand geschaffene
große und hochwertige Biotop erschließt einen artenreichen und
ausstrahlungsfähigen „biologischen Stützpunkt“ für die gesamte Tideelbe
und bietet außerdem mobilen Tierarten wichtigen Rückzugsraum.
Ausgleichsmaßnahme Schwarztonnensander Nebenelbe
